Schleswig-Holstein Beschreibung Schleswig-Holstein  
 
   
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Schleswig-Holstein

Dieser Text beschreibt Schleswig-Holstein.


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Schleswig-Holstein Artikel

Dieser Artikel behandelt das deutsche Bundesland Schleswig-Holstein. Für andere Bedeutungen siehe Schleswig-Holstein (Begriffsklärung) und das Portal Schleswig-Holstein


Land Schleswig-Holstein
Landesflagge
Schleswig-Holstein Beschreibung

(Siehe auch: Dienstflagge)

Staatswappen (vereinfacht)
Schleswig-Holstein Beschreibung

Offizielles Wappen (http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/Portalredaktion/Schleswig-Holstein/Landeswappen.html)
Wahlspruch
Up ewig ungedeelt
Wahlspruch der seit 1440
zueinander gehörenden Herzogtümer
Schleswig und Holstein
Basisdaten
Amtssprachen: Deutsch, Niederdeutsch,
Friesisch, Dänisch
Hauptstadt: Kiel
Fläche: 15.761,4 km²
Einwohner: 2.820 Tausend (08/2003)
Bevölkerungsdichte: 178 Einwohner je km²
Hymne: "Wanke nicht, mein Vaterland"
Schulden: 6.958 € pro Einwohner (2002)
ISO 3166-2: DE-SH
Offizielle Website: schleswig-holstein.de (http://www.schleswig-holstein.de/)
Politik
Ministerpräsidentin: Heide Simonis (SPD)
Regierende Parteien: SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Schleswig-Holstein Beschreibung
letzte Wahl: 27.02 2000
nächste Wahl: 20.02 2005
Parlamentarische Vertretung
Stimmen in dem Bundesrat: 4
Karte
Schleswig-Holstein Beschreibung

Schleswig-Holstein ist das nördlichste Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Landeshauptstadt ist Kiel. Mit einer Fläche von 15.761,4 km² ist Schleswig-Holstein das kleinste Flächenland nachdem Saarland.

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Audiowalk München. Der Audible - Stadtspaziergang Das Buch "Audiowalk München. Der Audible - Stadtspaziergang" ist leider ohne Beschreibung. Klicken Sie auf den Link über diesem Text um zu der Seite des Buchhändlers zu gelangen. Beim Klicken ö ffnet sich automatich ein neues Fenster mit dem Entsprechenden Buch.

Staatsaufbau

Buch-Tipp: Bali & Nusa Tenggara: 100 Prozent Adrenalin Ostindo; Surfers Paradise Lombok, Sumbawa, Komodo, Flores, Timor, Alor und noch einige andere Exoten. Gibts sonst nichts vergleichbares (Loose hat ein 7! Jahre alten Reiseführer für Bali/Java/Lombok in dem Programm, schlafen die?). Nicht ca. für Besuche der legendären Warane ein unverzichtbarer Begleiter in dem Rucksack, auch für Overland-Trips/Island-hopping...

Verfassung

Schleswig-Holstein ist laut Artikel 1 seiner Verfassung vom 12.01 1950 ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland. Das Land besitzt die modernste Verfassung der alten Bundesländer. Nach der Barschel-Affäre 1987 wurde die alte Verfassung 1990 grundlegend überarbeitet. Sie enthält unter anderem Staatszielbestimmungen wie den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen oder die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau. Sie betont die kulturelle Autonomie der friesischen und dänischen Minderheit in dem Land, denen in Artikel 5 ein explizites Recht auf Schutz und Förderung attestiert wird. In dem Vergleich zu anderen deutschen Landesverfassungen hat sie weitreichende Elemente der direkten Demokratie. Wie in allen anderen deutschen Ländern geht die Staatsgewalt vom Volke aus, das heißt, das Volk bekundet seinen Willen in Wahlen und Abstimmungen in dem Lande, in den Gemeinden und den Gemeindeverbänden. Die Verfassung verliert vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung ihre Geltung an dem Tag, an dem eine Neugliederung des Bundesgebietes in Kraft tritt.

Buch-Tipp: Der Glücksschalter. So nutzen Sie Ihr Gehirn zu 100 Prozent In Englisch lesen. . . Ich habe die englische Originalversion gelesen und vor einiger Zeit einen Probekapitel der deutschen Version online gelesen. Mir persönlich gefällt diese deutsche Versionm überhaupt nicht, da sie genau wort für wort übersetzt ist. Das geht zulasten des Ausdrucks. . . Ich beziehe mich auf die englische...

Landtag

Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung und führt somit die legislative Gewalt aus. Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Außerdem kontrolliert er mit der Rechtsprechung die ausführende Gewalt. Der Landtag besteht in der Regel (ohne Überhangmandate) aus 75 Abgeordneten (siehe Tabelle). Sie werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet. Ab der 16. Wahlperiode wird der Landtag aus 69 Abgeordneten bestehen.

Buch-Tipp: Der Hessische Landtag, ein Schloß als Parlamentssitz Das Buch "Der Hessische Landtag, ein Schloß als Parlamentssitz" ist leider ohne Beschreibung. Klicken Sie auf den Link über diesem Text um zu der Seite des Buchhändlers zu gelangen. Beim Klicken ö ffnet sich automatich ein neues Fenster mit dem Entsprechenden Buch.

Landesregierung

Die Landesregierung ist in dem Bereich der vollziehenden Gewalt oberstes Leitungs-, Entscheidungs- und Vollzugsorgan. Sie besteht aus der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten und den Landesministerinnen und Landesministern. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident wird vom Landtag ohne Aussprache gewählt. Sie oder er beruft und entlässt die Landesministerinnen und Landesminister und bestellt aus diesem Kreis für sich eine Vertreterin oder einen Vertreter. Zur Ministerpräsidentin oder zu dem Ministerpräsidenten ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigt (Absolute Mehrheit). Erhält in dem ersten Wahlgang niemand diese Mehrheit, so findet ein neuer Wahlgang statt. Kommt die Wahl auch in dem zweiten Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.

Der oder die Gewählte spricht vor dem Landtag folgenden Amtseid :

"Ich schwöre: Ich werde meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seine Freiheit verteidigen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Schleswig-Holstein wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben."

Buch-Tipp: Die Krise der Demokratie. Erfahrungen aus einem ostdeutschen Landtag Die Beschreibung für das Buch "Die Krise der Demokratie. Erfahrungen aus einem ostdeutschen Landtag" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster.

Rechtsprechung

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richterinnen und Richtern anvertraut; sie wird in dem Namen des Volkes ausgeübt. Die Richterinnen und Richter sind unabhängig und ca. dem Gesetz unterworfen Schleswig-Holstein verfügt als einziges Bundesland über keinen eigenen Verfassungsgerichtshof. Seine Aufgaben übernimmt laut der Verfassung das Bundesverfassungsgericht.

Buch-Tipp: Die Low Fett 30 Ampel. Fett, Kalorien und Fettkalorienanteil in Prozent Handfeste Alltagshilfe Sicherlich weis jeder, dass zu viel Fett und Kalorien zu meiden sind, wenn man abnehmen möchte. Gleichzeitig weiss jeder, dass man Pizza, Pommes und Süssigkeiten nicht mehr essen darf. Das revolutionäre an dieser Theorie ist, dass gerade das gar nicht wahr ist!! Es kommt nicht darauf an, wie ein Produkt heisst, oder wie gut...

Direkte Demokratie

Buch-Tipp: Durchbruch zur demokratischen Moderne. Die Landtage von Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Pommern während der Weimarer Republik. Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Durchbruch zur demokratischen Moderne. Die Landtage von Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Pommern während der Weimarer Republik. ". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler...

Initiative aus dem Volk

Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Landtag in dem Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung zu beschäftigen. Einer Initiative kann auch ein mit Gründen versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen; er darf den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaates nicht widersprechen. Die Initiativen müssen von mindestens 20 Tausend Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Ihre Vertreterinnen und Vertreter haben das Recht auf Anhörung. Initiativen über den Haushalt des Landes, über Dienst- und Versorgungsbezüge sowie über öffentliche Abgaben sind jedoch unzulässig.

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Volksbegehren

Stimmt der Landtag dem Gesetzentwurf oder der Vorlage innerhalb einer Frist von vier Monaten nicht zu, so sind die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative berechtigt die Durchführung eines Volksbegehrens zu beantragen. Der Landtag entscheidet nun, ob das beantragte Volksbegehren zulässig ist. Ein Volksbegehren ist dann zustande gekommen, wenn mindestens 5 % der Stimmberechtigten innerhalb eines halben Jahres dem Volksbegehren zugestimmt haben.

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Volksentscheid

Ist ein Volksbegehren zustande gekommen, so muss innerhalb von neun Monaten über den Gesetzentwurf oder die andere Vorlage ein Volksentscheid herbeigeführt werden. Der Landtag kann einen eigenen Gesetzentwurf oder eine andere Vorlage zur gleichzeitigen Abstimmung stellen. Ein Volksentscheid findet nicht statt, wenn der Landtag das Gesetz schon verabschiedet hat, so dass ein Volksentscheid überflüssig geworden ist und wenn das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Landtages oder der Landesregierung das Volksbegehren als verfassungswidrig eingestuft hat. Der Gesetzentwurf oder die andere Vorlage ist durch Volksentscheid angenommen, wenn die Mehrheit derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, jedoch mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten zugestimmt hat. Eine Verfassungsänderung durch Volksentscheid bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, jedoch mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten. In der Abstimmung zählen ca. die gültigen Ja- und Nein-Stimmen.

Buch-Tipp: Schloss Schwerin Die Beschreibung für das Buch "Schloss Schwerin" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster.

Gesetzgebung

Die Gesetzentwürfe werden von der Landesregierung oder von einzelnen oder mehreren Abgeordneten des Landtages oder durch Initiativen aus dem Volk eingebracht. Die Gesetze werden durch den Landtag oder durch Volksentscheid beschlossen. Gesetze die die Verfassung ändern bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages sowie der Zustimmung des Volkes. Außerdem müssen sie den Wortlaut des ändernden Verfassungstextes ausdrücklich ändern und ergänzen.== Politik ==

In der Bundesrepublik besitzt Schleswig-Holstein als ebenso ländlich wie protestantisch geprägtes Land keine ausgeprägten Stammwähler einer der großen Parteien. In der Nachkriegszeit konnte der Bund der Heimatentrechteten und Vertriebenen fast 25 Prozent der Wähler hinter sich bringen. Mit dem Abgleiten in die bundespolitische Bedeutungslosigkeit verlor er aber auch hier seine Wähler. In den sechziger Jahren (NPD) und in den neunziger Jahren (DVU) konnten rechtsextreme Parteien Wahlerfolge bei Landtagswahlen verbuchen, diese aber nicht wiederholen. Eine Besonderheit in der Parteienlandschaft Schleswig-Hosteins ist der Südschleswigsche Wählerverband, der die Interessen der dänischen und friesischen Minderheit vertritt. Er ist bei Landtagswahlen von der 5%-Hürde ausgenommen.

Die Ministerpräsidenten ab 1945:

Die Ministerpräsidenten seit der Verfassung von 1950

Schleswig-Holstein Beschreibung
Schleswig-Holstein Beschreibung
Landtagswahl 2000, Ergebnisse in Prozent

Die Regierung unter Heide Simonis wird von der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gestellt. Ihr Kabinett umfasst folgende Minister:

Das Ergebnis der Landtagswahl am 27. Februar 2 Tausend wird in nebenstehender Grafik aufgeführt. Die Wahlbeteiligung lag bei 70,0 Prozent.

Buch-Tipp: Weichenstellungen: Fakten und Erinnerungen16 Jahre im Landtag von Baden-Württemberg 1972-1988 Die Beschreibung für das Buch "Weichenstellungen: Fakten und Erinnerungen16 Jahre in dem Landtag von Baden-Württemberg 1972-1988" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster.

Geografie

Schleswig-Holstein stellt geographisch den südlichen Teil der Halbinsel Jütland dar und ist eingeschlossen zwischen der Nordsee in dem Westen, der Ostsee und Mecklenburg-Vorpommern in dem Osten, Hamburg und Niedersachsen in dem Süden und Dänemark in dem Norden.

Die Landschaft Schleswig-Holsteins gliedert sich von West nach Ost in die Marsch, die Geest und das Östliche Hügelland. Größter Fluss ist die Eider, höchste Erhebung der Bungsberg. Historisch-politisch besteht Schleswig-Holstein seit über 1 Tausend Jahren aus den beiden Landesteilen Schleswig und Holstein; hinzu kommen das Herzogtum Lauenburg (seit 1815) und die Hansestadt Lübeck (seit 1937). Die holsteinischen Städte Altona und Wandsbek gehören seit 1937 zu Hamburg.

Das Land beherbergt mit dem Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer den größten Nationalpark Mitteleuropas.

Bevölkerung

In Schleswig-Holstein leben 2,82 Millionen Einwohner, die Bevölkerungsdichte von 178 Einwohnern/km² ist die sechstdünnste in Deutschland. In Schleswig-Holstein lebt sowohl eine dänische (im Landesteil Südschleswig) als auch eine friesische (vor allem an der nördlichen Nordseeküste) Minderheit.

Der Altersaufbau und die Geschlechterverteilung entspricht weitgehend der in der gesamten Bundesrepublik. 45,7 % der Frauen sind verheiratet, 12,9 % verwitwet und 6,4 % geschieden. Bei den Männern sind es 47,7 % / 2,6 % / 5,4 Prozent.

Die Bevölkerungsdichte ist ungleichmäßig verteilt. Neben den kreisfreien Städten ist das Hamburger Umland, insbesondere die Kreise Pinneberg und Stormarn dicht besiedelt. Der Landesteil Südschleswig und der Kreis Dithmarschen dagegen sehr dünn.

Sowohl aufgrund der abgeschiedenen geographischen Lage als auch aufgrund der eher schwachen Wirtschaftsentwicklung hat Schleswig-Holstein den niedrigsten Anteil von Ausländern eines der westdeutschen Länder. (1994: 5,1 Prozent). Von den 140 Tausend hier lebenen Ausländern kommen gut drei Viertel aus Europa, davon 22 % der gesamten Ausländer aus den alten Ländern der Europäischen Union. Die größte Gruppe aller Ausländer stellen (1999) mit 42 Tausend Türken und die zweitgrößte mit 14 Tausend Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien.

Einer Umfrage zufolge sind die Bewohner Schleswig-Holsteins mit ihrem Bundesland zufriedener als alle anderen Bundesbürger.

Geschichte

Mittelalter und früher

Von der Bronzezeit bis zur Völkerwanderung entwickelten sich in dem heutigen Schleswig-Holstein mit den Nord- und Westgermanen zwei Sprach- und Völkergruppen. Zwischen 768 und 811 kommt es stets wieder zu Konfontationen zwischen dem christlichen Karl dem Großen und den heidnischen Nordgermanen. 811 wurde in einem Friedensvertrag die Eider als staatsrechtliche Grenze zwischen dem Karolinger- und dem Dänenreich festgeschrieben, die zwar in der Zeit an tatsächlicher Bedeutung als Trennungslinie verlor, aber bis 1864 rechtlich bestand. Ab 1111 wuchs beiderseits der Eider die Eigenständigkeit, aus denen die Herzogtümer Schleswig und Holstein hervorgingen. 1386 zeigten sich die beiden Herzogtümer erstmalig vereint in dem Wappen. 1460 wählte der Adel und das Bürgertum den dänischen König Christian I., der aus dem deutschen Hause Oldenburg kam, zu dem Landesherrn, wodurch Schleswig-Holstein entstanden war. Diese Personalunion hielt bis 1864.

19. Jahrhundert bis heute

Im 19. Jahrhundert wurde die Personalunion als Problem gesehen. Und so war es Bismarcks Politik zu verdanken, dass 1867 das Herzogtum Schleswig dem Deutschen Reich angeschlossen wurde; die nördliche Hälfte wurde 1920 (Versailler Vertrag) nach einer Volksabstimmung wieder Dänemark zugeschlagen.

Während der späten Zwanziger Jahre war Schleswig-Holstein, insbesondere das an der Westküste gelegenen Dithmarschen eine der Hochburgen des Nationalsozialismus. Die Blutnacht von Wöhrden wurde von der nationalsozialistischen Bewegung deutschlandweit zu Propagandazwecken ausgeschlachtet. Bereits 1930 konnte die NSDAP in dieser Gegend gut 70 % der Wählerstimmen für sich verbuchen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war Schleswig-Holstein Hauptansiedlungsgebiet für Vertriebene und Hamburger Ausgebombte. Die Bevölkerungszahl, die 1939 noch 1,6 Millionen Einwohner betragen hatte, stieg bis 1949 auf 2,7 Millionen Einwohner.

Den größten Skandal der Nachkriegsgeschichte stellte die Barschel-Affäre 1987/1988 dar. Dieser Skandal erfuhr dann 1993 noch eine Fortsetzung mit der Schubladen-Affäre.

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